Über Wahrheit, Bakschisch und Gerechtigkeit in Deutschland
Da
ich von der Gerichtsverhandlung am Freitag, den 16, Juni, zu der kein Sozialpädagoge
vom Lebensraum, bei denen ich in freiwilliger
Betreuung war, erschienen war, das schriftliche Urteil erst am 21. Juni
erhalten hatte (siehe Kopie) fuhr ich denn nach einer Beantragung auf
Beratungshilfe, die sich trotz meiner Überreichung der nötigen Unterlagen am
nächsten Tag wegen einer Nachfrage in die Länge gezogen hatte, am Dienstag, den
18. Juli allein zum Landgericht im
Wiesbaden, um die Berufung einzulegen.
Nachdem
ich durch die Sicherheitsschranke gegangen war, suchte ich erst einmal das
Beratungszimmer für den Antrag auf Prozesskostenhilfe, um Berufung einzulegen.
Zuerst landete ich beim Wiesbadener Amtsgericht, aber die wiesen mich dann
schnell in die richtige Richtung zum Landgericht und nach einigem hin und her
befand ich mich vor der Zimmertür der Beratungsstelle des Landgerichts.
Die
Tür war verschlossen! Oh, dachte ich, hier guckst du jetzt ganz genau hin, ob
ich mich nicht in irgendetwas geirrt hatte. Nein, da stand wirklich: „Öffnungszeiten
vom 9-12 Uhr“ – zumindest war ich, wie ich mit einem schnellen Blick auf die
Uhr feststellte, in der Zeitschiene, und der Dienstag gehörte auch zu den Tagen,
an denen geöffnet war.
Gut,
dachte ich, da ist wohl ein Problem und sah mich im Flur um, um zu sehen, wen
ich wohl fragen könnte. Ein Herr kam vorbei, und ich sprach ihn an: „Warum ist
hier keiner da? Hat man gehört, dass ich komme, und einen Bakschisch verteilt,
damit ich vor geschlossenen Türen stehe?“
Der
Herr guckte verdutzt und meinte dann: „Oh, dann müssen Sie in die obere Etage
gehen, da werden Sie dann beraten!“
Ich
bedankte mich und machte mich auf den Weg in die obere Etage. Dort wurde ich zu
einem kleinen Büro gewiesen. An der Tür angekommen, sah ich zuerst einmal eine
ganze Menge Aktenhaufen, die auf Regalen, Boden und einem kleinen Schreibtisch lagen.
Fast
hätte ich die schlanke Dame übersehen, die versteckt hinter den Akten an dem
kleinen Schreibtisch saß.
Ich
stellte mich vor und gemeinsam nahmen wir dann meinen Antrag auf
Prozesskostenhilfe auf. Dabei stellte ich dankbar fest, dass die Dame sich sehr
viel Zeit nahm, und wir formulierten gemeinsam einen Schrieb, der die Grundlage
zu meiner Berufung darstellen sollte.
Nach
einigen Tagen erhielt ich folgende Bestätigung meines Antrages, den ich, da ich
einen sehr guten Eindruck von dieser Dame gewonnen hatte, nur flüchtig überlas
und abheftete. Später nahm ich ihn noch mal heraus und als Deutsch-Nachhilfelehrerin
fiel mir folgende Formulierung auf:
Der
Satz: „…vertreten derzeit durch die Betreuerin….“
steht
vor
„…ausgewiesen
durch den Personalausweis…“ und es wird nicht präzisiert, dass es sich bei mir
um eine freiwillige Betreuung handelt.
Folglich
muss man schon sehr gut Deutsch sprechen, um zu merken, dass in der Einzahl
gesprochen wurde, d.h., dass ich alleine die Prozesskosten beantragt hatte.
Außerdem
bestand ein Irrtum bezüglich des Datums, an dem mir das Urteil zugestellt worden
war. Na gut, dies hätte ich wohl doch berichtigen müssen, also ich die
Abschrift zugeschickt bekommen hatte! Nach dem Motto: „Vertrauen ist gut -
Nachgucken besser!“
Denn
ich hatte den Umschlag mit dem Zustellungsdatum des Urteils bei der Aufnahme
meines Antrages vorlegen müssen, um zu beweisen, dass der Antrag auf
Prozesskostenhilfe und die Berufung noch in der Frist erfolge.
Dies
hatten wir gemeinsam überprüft.
Heute
bekam ich folgende Ablehnung vom Landesgericht:
Ich
musste daran denken, dass bei dem Antrag sämtliche Unterlagen in Kopie
abgegeben worden waren, unter anderen auch das Urteil, und dass in dem der
Termin der Gerichtsverhandlung, der 16, Juni, natürlich angegeben war. Sprich, ein saumäßige Arbeit, für die ich im Handel sicherlich gefeuert
worden wäre.
Nun,
nach einem ersten Wutanfall beschloss ich, noch mal innerhalb der 10 Tage
vorbeizuschauen, allerdings nicht mehr auf einer Berufung zu bestehen, da man
hier mit Geld wohl gleichere Rechte hat, und der
Aufwand dann wirklich nichts, außer meinen realen Ruin bringen würde.
Vor
allem, da ich feststellen musste, dass ich von den drei Verträgen, die ich für
den Umzug durchgegangen war, zwei berichtigen musste, wobei bei einem diese
Berichtigung eine Preissteigerung von 100% hervorrief, beim Zweiten, den ich
dann annehmen musste, nur Formfehler vorlagen, während der einzige korrekte
Vertrag von einem Anbieter aus Rheinland-Pfalz, der sich auch persönlich bemüht
hatte, nicht einmal in Betracht gezogen wurde.
Mein
Fazit aus dieser Erfahrung bestand aus einem: „Na gut, ihr wählt, was ihr haben
wollt, aber nicht mehr mit mir!“ Wobei ich das ihr absichtlich klein schreibe.
Auf
jeden Fall hatte ich meinen Auszugstermin gerade erhalten, und beschloss, ohne
zurück zu blicken, das Land zu wechseln. Nochmals würde ich für den Rheingau
nicht die Werbung machen, die ich einst mit dem Freundeskreis Meursault für Rüdesheim gemacht hatte. (Fotos siehe unter
der Rubrik: Porträt)